Datenschutz Analyse!

Mit Hilfe unseres Datenschutz-Analyse navigieren wir Sie zielsicher bei der Erstellung und Umsetzung eines Datenschutz Konzeptes.
Datenschutz Analyse!
Da Unternehmen sowie Behörden unterschiedliche Stukturen und Organisationen aufweisen, ist aus diesem Grund vor Beginn der Tätigkeit ein klar definiertes Ziel festzulegen.
Danach beginnt die eigentliche Arbeit mit der Aufnahme des IST-Zustandes mittels Durchführung von Workshops und Interviews sowie Checklisten die zum Einsatz kommen. Sowie die Analyse der Datenverarbeitungs Risiken (gemäß der Anlage zu § 9 BDSG).
- Muss eine Vorabkontrolle (§4d BDSG) [extern] durchgeführt werden?
- Die Vorabkontrolle ist eine Untersuchung, um festzustellen, ob durch die beabsichtigte automatisierte Datenverarbeitung das Recht der informationellen Selbstbestimmung und damit das Datenschutzrecht als Persönlichkeitsrecht des Einzelnen gefährdet wird. Die Vorabkontrolle muss erfolgen, wenn die beabsichtigen Verfahren besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen.
- Die Vorabkontrolle ist eine Untersuchung, um festzustellen, ob durch die beabsichtigte automatisierte Datenverarbeitung das Recht der informationellen Selbstbestimmung und damit das Datenschutzrecht als Persönlichkeitsrecht des Einzelnen gefährdet wird. Die Vorabkontrolle muss erfolgen, wenn die beabsichtigen Verfahren besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen.
- Welche Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden eingesetzt?
- Muss ein Verfahrensverzeichnis (z.B. § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG) [extern] erstellt werden ?
- Hinweise auf Datenschutz Probleme und Aufzeigen dieser!
- Welche technischen und organisatorischen Massnahmen können bedarfsorientiert eingesetzt werden?
- Welche Mitarbeiter sollten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschult werden?
- Erstellung einer Roadmap für die weiteren Schritte!



