Die rasante Entwicklung im Bereich der Informationstechnologie haben die Möglichkeiten der personenbezogenen Datenverarbeitung revolutioniert.
Das Internet, E-Mail oder günstige Speichermedien wie USB-Sticks, SD-Karten oder externe Festplatten sind aus unserer digitalisierten Welt nicht mehr wegzudenken. Mit den entsprechenden Folgen: Noch nie war die Datenerfassung und -verarbeitung so einfach und das Interesse an persönlichen Daten so hoch. Der Gesetzgeber hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und die Datenschutzgesetzgebung in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Dabei wurden insbesondere die Rechte des Einzelnen gestärkt. Der Datenschutz basiert auf sieben "Säulen":
- Zulässigkeit: Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist nur zulässig, wenn der Betroffene zugestimmt hat oder eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich gestattet (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).
- Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist nur im Rahmen eines legitimen Zweckes zulässig. Dabei gilt stets das Prinzip der Datensparsamkeit und Datenvermeidung (Zweckbindung).
- Der Betroffene soll Informationen darüber erhalten, wer welche Art von Daten über ihn verarbeitet bzw. gespeichert hat (Transparenz)
- Unrichtige Daten müssen berichtigt, unzulässig gespeicherte, nicht mehr benötigte oder bestrittene Daten müssen gelöscht oder gesperrt werden (Korrekturrechte)
- Die Daten müssen vor Missbrauch, Sabotage, Verlust oder Zerstörung gesichert werden (Gebot der Datensicherung)
- Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind internen und externen Kontrollinstanzen nachweispflichtig (Kontrolle)
- Unzulässige Datenverarbeitung und Verstöße gegen das Datenschutzgesetz werden mit Bußgeldern oder sogar als Straftaten sanktioniert (Sanktionen)
Das hört sich alles kompliziert an? Ist es auch.





