Der Gesetzgeber nennt das eine "automatisierte Verarbeitung". Denn wer tippt heute noch auf der Schreibmaschine oder erstellt Rechnungen von Hand? Und selbst bei den Papierakten greift das Datenschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen. In einem Unternehmen gleich welcher Größenordnung oder Branche fallen üblicherweise jede Menge personenbezogener Daten an: Mitarbeiter- und Bewerberdaten in der Personalabteilung, Gehalts- und Spesenabrechnungen in der Buchhaltung, Kunden- und Interessentendaten im Vertrieb oder Arbeitszeitdaten in der Produktion. Dazu kommen persönliche Daten wie das Geburtsdatum oder Fotos, die im Intranet publiziert oder ans schwarze Brett gehängt werden oder private E-Mails der Mitarbeiter.

 

 


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