• Er wirkt auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz hin.

  • Er überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden.

  • Er informiert die Mitarbeiter über die Vorschriften der Datenschutzgesetze (z.B. in Form von Trainings oder workshops)

  • Er macht das sogenannte "Verfahrensverzeichnis" für jedermann verfügbar (daher spricht man auch vom "Jedermannsverzeichnis")

  • Er führt die Vorabkontrolle bei kritischen Datenverarbeitungen durch. Zu diesen zählen z.B. Warndateien oder eine Skilldatenbank.

  • Er berät die Unternehmensleitung sowie die Fachabteilungen in Fragen des Datenschutzes

  • Er vertritt das Unternehmen in Fragen des Datenschutzes, z.B. gegenüber einem Betroffenen.


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