- Er wirkt auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz hin.
- Er überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- Er informiert die Mitarbeiter über die Vorschriften der Datenschutzgesetze (z.B. in Form von Trainings oder workshops)
- Er macht das sogenannte "Verfahrensverzeichnis" für jedermann verfügbar (daher spricht man auch vom "Jedermannsverzeichnis")
- Er führt die Vorabkontrolle bei kritischen Datenverarbeitungen durch. Zu diesen zählen z.B. Warndateien oder eine Skilldatenbank.
- Er berät die Unternehmensleitung sowie die Fachabteilungen in Fragen des Datenschutzes
- Er vertritt das Unternehmen in Fragen des Datenschutzes, z.B. gegenüber einem Betroffenen.





