• Fokussierung auf Ihr Kerngeschäft: Sie müssen keinen Mitarbeiter für die Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten freistellen! Sie sparen Ressourcen und Ihre Mitarbeiter können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

  • Keine Kosten für die Aus- und Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten. Ein Datenschutzbeauftragter – gleich ob intern oder extern bestellt – muss sich regelmäßig fort- und weiterbilden. Bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten sparen Sie die Kosten für Fortbildungen, Übernachtungen, Reisen, Fachbücher und –zeitschriften. Unsere externe Datenschutzbeauftragte müssen schon aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit stets auf dem aktuellen Stand der Datenschutzgesetzgebung und der IT-Sicherheit sein.

  • Kein Kündigungsschutz: ein externer Datenschutzbeauftragter verfügt über keinen gesetzlich erweiterten Kündigungsschutz, wie ihn § 4f Abs. 3 BDSG beim internen Datenschutzbeauftragten vorsieht.

  • Flexibilität: Ein Dienstleistungsvertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten ist hingegen regelmäßig kündbar.

  • Fachwissen: Wir setzen uns als Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit täglich mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit auseinander. Unser Know-How und unsere Erfahrung aus anderen Unternehmen kommt Ihrem Unternehmen zugute.

  • Vermeidung von Interessenkonflikten: Die Position des Datenschutzbeauftragten kann nicht von der Geschäftsführung, der Leitung IT oder Personal übernommen werden. Der externe Datenschutzbeauftragte ist nicht Teil des Unternehmens und keiner Abteilung verpflichtet. Er ist neutral und kommt seiner Tätigkeit unbefangen nach.

  • Transparente Kosten: Ein Interner Datenschutzbeauftragter ist kraft Gesetz in seiner Zeiteinteilung und Tätigkeit weisungsfrei. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten schließen Sie einen transparenten und nachvollziehbaren Vertrag über Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kosten regelt. So wissen Sie ganz genau, was der Datenschutz kostet.

  • Verschwiegenheit: Der externe Datenschutzbeauftragte ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Sie wollen das Thema Datenschutz outsourcen? Dann fragen Sie uns doch. Denn Fragen kostet nichts.

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