Die folgende Tabelle stellt die in der Anlage zu § 9 BDSG aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen mit Beispielen für die Umsetzung dar. Aus Gründen der Lesbarkeit werden die technisch organisatorischen Maßnahmen als "TOM" bezeichnet.

 

     
TOM

Worum geht es?

Beispiel für eine TOM

Zutrittskontrolle Verhindern, dass Unbefugte Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen haben.
  • Zutrittskontrollsystem
  • Alarmanlage
Zugangskontrolle Verhindern, dass Unbefugte Datenverarbeitungsanlagen nutzen können.
  • Passwortverfahren
  • Verschlüsselung
Zugriffskontrolle Gewährleisten, dass nur Berechtigte auf Daten zugreifen können und diese nicht unbefugt gelesen, verändert, kopiert oder entfernt werden können.
  • Berechtigungsprofile
  • Protokollierung
Weitergabekontrolle Gewährleisten, dass Daten bei der elektronischen Übertragung/Transport nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
  • Verschlüsselung
  • VPN
Eingabekontrolle Gewährleisten, dass nachträglich überprüft werden kann, ob und wer Daten verändert oder entfernt hat.
  • Protokollierung
  • Protokollauswertungssysteme
Auftragskontrolle Gewährleisten, dass Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Anweisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.
  • Vertragsgestaltung bei Auftrags-
    datenverarbeitung
  • Kontrollen
Verfügbarkeitskontrolle Gewährleisten, dass Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind
  • Datensicherung/Backup
  • Firewall/Virenschutz
Trennungsgebot Gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden
  • Mandanten
  • Trennung der Systeme



Es müssen nicht unbedingt alle Maßnahmen umgesetzt werden - entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet, dass der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum  angestrebten Schutzzweck stehen muss. Je größer das Risiko eines Schadenfalls, desto höher ist der Aufwand. Entscheidend ist, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht als Konglomerat aus einzelnen Maßnahmen, sondern als ein ganzheitliches Schutzsystem verstanden werden. In jedem Fall aber wird durch eine angemessene Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen die Qualität und Zuverlässigkeit Ihrer Informationstechnologie erhöht. Wir beraten Sie gerne!

 


kontakt

gemaltosecuritypartner

mitgliedslogo01



 

mg-logo-hp_new