Was sich zunächst theoretisch anhört, wird deutlich, wenn man sich die Schutzziele der IT-Sicherheit vor Augen führt:

 

  • Vertraulichkeit
    • keine unbefugte Einsichtnahme von Daten
    • kein unbefugtes Erschließen von Informationen
    • Keine unbefugte Weiterverwendung von Daten
  • Integrität
    • keine unbefugte, unbemerkte Änderung der Daten oder Funktionen des Systems
    • Daten sind unverfälscht und Verantwortlichen zurechenbar.
  • Verfügbarkeit
    • Sicherstellung, dass das System zum geforderten Zeitpunkt funktioniert.


Zu diesen klassischen Schutzzielen der IT-Sicherheit, die in den 80er Jahren entwickelt wurden, haben sich in den vergangenen Jahren weitere Schutzziele herauskristallisiert, insbesondere

  • Zurechenbarkeit
    • Von jeder Aktion muss feststellbar sein, welche Person oder Instanz sie ausgelöst hat.
    • Es muss verhindert werden, dass sich jemand als ein anderer ausgibt.
  • Revisionsfähigkeit
    • Handlungen sollen nachprüfbar und nachvollziehbar sein
    • Wird durch Protokolle und Dokumentationen gewährleistet

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