Was sich zunächst theoretisch anhört, wird deutlich, wenn man sich die Schutzziele der IT-Sicherheit vor Augen führt:
- Vertraulichkeit
- keine unbefugte Einsichtnahme von Daten
- kein unbefugtes Erschließen von Informationen
- Keine unbefugte Weiterverwendung von Daten
- Integrität
- keine unbefugte, unbemerkte Änderung der Daten oder Funktionen des Systems
- Daten sind unverfälscht und Verantwortlichen zurechenbar.
- Verfügbarkeit
- Sicherstellung, dass das System zum geforderten Zeitpunkt funktioniert.
Zu diesen klassischen Schutzzielen der IT-Sicherheit, die in den 80er Jahren entwickelt wurden, haben sich in den vergangenen Jahren weitere Schutzziele herauskristallisiert, insbesondere
- Zurechenbarkeit
- Von jeder Aktion muss feststellbar sein, welche Person oder Instanz sie ausgelöst hat.
- Es muss verhindert werden, dass sich jemand als ein anderer ausgibt.
- Revisionsfähigkeit
- Handlungen sollen nachprüfbar und nachvollziehbar sein
- Wird durch Protokolle und Dokumentationen gewährleistet



